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B2B · Stand: Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Vereinbarungen bilden die Grundlage einer verlässlichen und transparenten Zusammenarbeit.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Marion Streiter, Büroservice, Rossschwemme 14, Top 43, 6200 Jenbach, Österreich, E-Mail: marionstreiter.web@gmail.com, Telefon / WhatsApp Business: +43 676 775 9570 – nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt – und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen die Auftragnehmerin ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Leistungen, Paketen und Preisen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
  • eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  • die verbindliche Buchung eines vereinbarten Leistungspakets oder
  • den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung.

E-Mail und sonstige elektronische Kommunikation erfüllen die vereinbarte Textform. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, der voraussichtliche Zeitraum und gegebenenfalls vereinbarte Stundenkontingente ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere administrative und organisatorische Büroserviceleistungen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Büro- und Dokumentenorganisation,
  • E-Mail-Management,
  • Termin- und Kalenderverwaltung,
  • Erstellung und Formatierung von Dokumenten und Vorlagen,
  • allgemeine administrative Unterstützung und
  • weitere individuell vereinbarte Büroserviceleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang wird für jeden Auftrag gesondert vereinbart. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Bilanzbuchhaltung, Lohnverrechnung oder sonstige Tätigkeiten, für die eine besondere gesetzliche Befugnis erforderlich ist, sofern eine solche Befugnis nicht ausdrücklich vorliegt.

Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet die Auftragnehmerin eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg. Sie ist berechtigt, Leistungen in sachlich sinnvollen Teilschritten zu erbringen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Er ist dafür verantwortlich, dass:

  • die bereitgestellten Angaben vollständig und richtig sind,
  • erforderliche Rechte und Nutzungsbefugnisse vorliegen,
  • übermittelte Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,
  • Rückfragen und Freigaben innerhalb angemessener Zeit beantwortet werden und
  • überlassene Systeme und Zugänge ordnungsgemäß funktionieren.

Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information zusätzlich verrechnet werden.

5. Leistungszeiten und Termine

Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussichtliche Bearbeitungszeiten dienen der Planung und können sich insbesondere ändern, wenn sich der Leistungsumfang erweitert, erforderliche Informationen oder Freigaben fehlen, unvorhersehbarer Zusatzaufwand entsteht oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin eintreten.

Die Auftragnehmerin informiert möglichst frühzeitig über erkennbare Verzögerungen. Höhere Gewalt, technische Ausfälle, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Störungen bei Drittanbietern und andere nicht von ihr zu vertretende Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Beeinträchtigung.

6. Vergütung und Zusatzaufwand

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen und angenommenen Angebot, dem gebuchten Paket oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Die steuerliche Behandlung und ein gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuerbetrag werden im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen.

Zusatzleistungen werden nur nach Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem gesonderten Angebot verrechnet. Notwendige Auslagen, Fremdkosten, kostenpflichtige Programme, Lizenzen oder sonstige Leistungen Dritter werden nur nach vorheriger Abstimmung weiterverrechnet.

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand kann eine nachvollziehbare Leistungs- oder Stundenaufstellung geführt werden. Monatliche Stundenkontingente stehen grundsätzlich im vereinbarten Abrechnungszeitraum zur Verfügung. Eine Übertragung nicht verbrauchter Stunden erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei größeren oder längerfristigen Aufträgen können angemessene Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder eine monatliche Abrechnung vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Zusätzlich können die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten und der Ersatz weiterer erforderlicher und angemessener Betreibungskosten verlangt werden. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist können Leistungen bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

8. Änderungen des Auftrags

Änderungs- und Erweiterungswünsche können Auswirkungen auf Arbeitsaufwand, Vergütung und Fristen haben. Die Auftragnehmerin informiert über wesentliche Auswirkungen, bevor zusätzlicher kostenpflichtiger Aufwand entsteht. Änderungen des Leistungsumfangs sollen in Textform festgehalten werden.

9. Stornierung und Beendigung

Wird ein Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung durch den Auftraggeber beendet, sind die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten zu bezahlen. Befristete Verträge enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.

Unbefristete Vereinbarungen und laufende monatliche Leistungspakete können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Nachfrist nicht erfüllt wird,
  • fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden,
  • die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist oder
  • rechtswidrige Handlungen oder Anweisungen verlangt werden.

10. Prüfung und Korrekturen

Der Auftraggeber prüft übermittelte Arbeitsergebnisse zeitnah auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem vereinbarten Auftrag. Erkennbare Fehler oder Abweichungen sollen innerhalb von zehn Werktagen in nachvollziehbarer Form mitgeteilt werden. Bei berechtigter Beanstandung erhält die Auftragnehmerin zunächst die Möglichkeit zur Korrektur innerhalb angemessener Zeit.

Kein von der Auftragnehmerin zu vertretender Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung verursacht wurde durch:

  • unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers,
  • nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
  • technische Änderungen oder Störungen eines Drittanbieters oder
  • eine Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks.

11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden und als vertraulich erkennbaren Informationen vertraulich. Sie dürfen nur zur Durchführung des Auftrags verwendet und ohne Zustimmung nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter.

Ausgenommen sind Informationen, die:

  • bereits allgemein bekannt sind,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen oder
  • von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden.

12. Datenschutz und Zugangsdaten

Beide Vertragsparteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Verarbeitet die Auftragnehmerin personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung und Weisungen verantwortlich.

Zugangsdaten und Berechtigungen werden nur im erforderlichen Umfang verwendet und angemessen geschützt. Nach Beendigung werden nicht mehr benötigte Zugangsdaten und personenbezogene Daten nach Weisung zurückgegeben oder gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert unverzüglich über geänderte, gesperrte oder unberechtigt verwendete Zugänge.

13. Einsatz von Programmen und Drittanbietern

Soweit erforderlich oder vereinbart, können marktübliche Programme, Kommunikationsdienste, Cloud-Dienste oder sonstige technische Anbieter eingesetzt werden. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Änderungen, Sicherheitsmaßnahmen und Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Zusätzliche Kosten werden nur nach vorheriger Abstimmung übernommen oder weiterverrechnet.

Die Auftragnehmerin kann geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einsetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben. Datenschutzrechtliche Genehmigungs- und Informationspflichten werden beachtet.

14. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an speziell für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck. Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird nur ausdrücklich vereinbart.

Vorlagen, Methoden, Arbeitstechniken, Konzepte, allgemeines Fachwissen, Ablagesysteme und bereits vorhandene Materialien der Auftragnehmerin bleiben deren Eigentum. Für Materialien Dritter gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

15. Referenznennung

Eine Veröffentlichung des Namens, Logos oder konkreter Arbeitsergebnisse des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung. Eine erteilte Zustimmung kann für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden.

16. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden durch:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers,
  • rechtswidrige Inhalte oder Anweisungen des Auftraggebers,
  • eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
  • Ausfälle oder Änderungen externer Programme und Plattformen,
  • technische Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs oder
  • fehlende Datensicherungen, sofern diese nicht ausdrücklich Teil des Auftrags waren.

Der Auftraggeber ist für eine angemessene Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme verantwortlich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn diese von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

18. Elektronische Kommunikation

Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Unterlagen und Erklärungen können per E-Mail oder über einen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg übermittelt werden. Der Auftraggeber hält seine Kontaktdaten aktuell und ruft Nachrichten regelmäßig ab. Vertrauliche Zugangsdaten oder besonders schützenswerte Informationen sollen nach Möglichkeit über einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg ausgetauscht werden.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz der Auftragnehmerin vereinbart. Bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen ist die Gerichtsstandsvereinbarung zusätzlich im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich festzuhalten.

20. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform erfolgen. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Die Parteien bemühen sich um eine rechtlich zulässige Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Es gilt die Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam vereinbart wurde. Die AGB müssen dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart werden.

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